Menschen, die aufgrund einer Behinderung auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind, haben mit Blick auf das Alter des Assistenten eine freie Wahl. Es verstößt nicht gegen das Antidiskriminierungsverbot, wenn beispielsweise ein hilfsbedürftiger Mensch ein Stellenangebot aufgibt, um nach einer geeigneten Assistenz zu suchen – und dabei eine Alterseinschränkung vorgibt. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden – und damit klargestellt, dass Personen mit einer Behinderung, die auf Assistenzleistung angewiesen sind, nicht gegen Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verstoßen, wenn sie bei der Wahl eines geeigneten Assistenten dessen Alter berücksichtigen. Da die Begleitung in wesentlichen Lebensbereichen eine enge Bindung und gleiche Ebene zwischen dem behinderten Menschen und seiner Assistenz erfordere, überwiege der Anspruch des um Unterstützung Suchenden das Recht von Bewerbern auf Gleichstellung, die sich außerhalb des vorgegebenen Altersrahmens befinden. Dem Wunsch des zu Begleitenden müsse auch nach deutschen Rechtsvorschriften in solchen Konstellationen ausdrücklich Vorrang gegeben werden, urteilten die Richter. Im konkreten Fall hatte eine Interessentin für eine Assistenzstelle geklagt, die von einem behinderten Menschen deshalb abgelehnt worden war, weil sie sich nicht in seinem gewünschten Altersrahmen bewegte. Das Bundesarbeitsgericht hatte den EuGH um eine Vorabentscheidung gebeten. Dieser hat nun dem Selbstbestimmungsrecht des Behinderten mehr Gewicht eingeräumt als dem Gleichbehandlungsanspruch des Assistenz Anbietenden.
Autor: Dennis Riehle, Sozialberater
Quelle: Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 07.12.2023, Az.: C-518/22
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Danke für die Infos und es ist sooooooooo wichtig für uns Patient*innen,
solche demokratischen Begegnungen in der Medizin zu ermöglichen. Eine
wichtige Voraussetzung, um die Medizin besser zu machen, neben so manch
anderem …
Liebe Grüße und 1000 Dank für das „über-den-Tellerrand“ schauen Wollen und
Können! Es wird sich was bewegen, da bin ich zuversichtlich … 🌷
Sylvia Weissenberger, Wien
„Ich freue mich sehr über das Buch „Jean-Pierre Bleton: Zervikale Dystonie – Leitfaden für die Physiotherapie“ und bin sehr dankbar, dass ich die fachlich fundierten Übungen nun in meine Therapie integrieren kann. Die zusammengestellten Informationen sind wirklich Gold wert! DANKE!“
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„Besten Dank für Ihre wertvollen Einsätze bei IAB!“
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Für mich ist die Teilnahme an den IAB-Weiterbildungsseminaren immer ein großer Gewinn. Dabei erfahre ich von ausgewählten Experten neue Erkenntnisse über Behandlungsmethoden bei Krankheitsbildern, die auch außerhalb meines Fachbereiches liegen und was ich dann an meine Patienten weitergeben kann.
Diese Fortbildungsseminare waren immer eine leicht zugängliche, stets anregende und unverzichtbare Form, meinen Wissenstand über Bewegungsstörungen zu erweitern. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg mit diesen Seminaren und freue mich schon auf das hoffentlich bald stattfindende nächste Seminar.“
Dr. Luitgard Wiest, München
„Als Betreiberin von „Dystonie Online“, einer selbsthilfegeleiteten Informationsplattform für Dystoniebetroffene, deren Angehörige und Interessierte, nehme ich regelmäßig vor allem an digitalen Formaten teil. Besonders positiv ist, dass es den Veranstaltenden stets gelingt, medizinische Expert:innen und Laien sprachlich-inhaltlich zueinander zu bringen. Bei weitem nicht selbstverständlich. Um so bemerkenswerter. Danke dafür!“
Eileen Lensch (Dystonie Online), Kiel
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