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Arbeitsgericht: Soziale Dimension muss bei einer Kündigung zwingend berücksichtigt werden

Soll ein Arbeitnehmer wegen häufiger Erkrankung gekündigt werden, bedarf es regelmäßig einer Überprüfung der sozialen Dimension. Ob eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses diesbezüglich gerechtfertigt ist, hängt einerseits von der Dauer Betriebszugehörigkeit des Beschäftigten, andererseits aber auch vom Krankheitsstand während dieses gesamten Zeitraums ab. Zudem muss überprüft werden, welche Gründe den häufigen Fehlzeiten zugrunde liegen. Handelt es sich dabei beispielsweise um eine Berufserkrankung, die aus jahrzehntelang schwerer Arbeit hervorgeht, wiegt dies bei der Abwägung besonders schwer. Dies urteilte jüngst das Arbeitsgericht Heilbronn und hob eine Kündigung auf, die zwar aufgrund der negativen Gesundheitsprognose und der finanziellen Auswirkungen der oftmaligen Krankheit des Angestellten auf den Betrieb angemessen war. Allerdings sei sie sozial nicht vertretbar gewesen, weil der Beschäftigte vor seiner Krankheit zuverlässig und über einen sehr langen Zeitraum der Firma angehörig war. Auch stand eine baldige Berentung bevor, die die Kündigung ebenfalls sozial unverhältnismäßig machte. Insofern hätte durch den Vorgesetzten geprüft werden müssen, ob nicht alternative Möglichkeiten zur Verfügung gestanden hätten, um den Zeitraum bis zur Altersruhe zu überbrücken. Grundsätzlich bestehe die Pflicht, innerbetrieblich auszuloten, ob eine Aufgabe gefunden werden kann, mit der eine Kündigung abgewendet wird.

Autor: Dennis Riehle, Sozialberater

Quelle: Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 21.03.2023 (veröffentlicht am 12.09.2023), Az.: 8 Ca 328/22

Dennis Riehle

Psychologischer, Integrations-, Ernährungs-, Familien- und Seniorenberater

Öffentliches, Bürgerliches, Pflege-, Personal- und Sozialrecht (zertifiziert)