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Verbot der Unterstützung von Kongressteilnahmen durch die Industrie?

Ein Artikel im Niedersächsischen Ärzteblatt (1/2013, Seite 35) hat jüngst zu erheblicher Verunsicherung geführt. In dem Bericht wird in der Balkenüberschrift behauptet, ‚dass Ärzte von der pharmazeutischen Industrie keine Zuwendungen (Übernahme von Hotel- und Anreisekosten, Tagungsgebühren) entgegennehmen dürfen, welche die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ermöglichen oder unterstützen.‘ Anlass der Pressemitteilung war eine Änderung der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen, die im Februar dieses Jahres in Kraft getreten ist.

Liest man die in diesem Artikel vorgestellten geänderten Paragraphen der Niedersächsischen Berufsordnung, d.h. die Paragraphen 30-33, so ist man erstaunt, dass sich keinerlei Belege für die in der Balkenüberschrift aufgestellten Behauptungen finden. Das gilt auch für die übrigen Paragraphen der Berufsordnung.

Auf Nachfrage bestätigte sowohl das Beschlussgremium als auch die Ärztekammer Niedersachsen, dass eine solche Änderung der Berufsordnung keinesfalls beabsichtigt sei. Eine öffentliche Richtigstellung befinde sich in Vorbereitung.

Also: typischer Fall von Zeitungsente. Peinlich für das offiziöse Niedersächsische Ärzteblatt, das aber wenigsten auf diese Weise in den letzten Tagen häufiger mal gelesen worden sein dürfte.

Peinlicher noch zumindest für die Firmen, die schon mal vorab im großen Stil niedersächsische Ärzte von der Zusage zur Unterstützung der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen wieder ausgeladen haben.

Lesen bildet, auch wenn es das Kleingedruckte in einem juristischen Text ist. Und: Auch in Zukunft wachsam bleiben…