Die Nichteinbeziehung des Betriebsrates in einem Unternehmen bei Entscheidungen über einen schwerbehinderten Arbeitnehmer ist stets ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Entsprechend entstehen mögliche Entschädigungsansprüche, sobald ein Bewerber oder Mitarbeiter die Vermutung über einen Verstoß gegen die Verfahrens- und Förderpflichten durch einen Vorgesetzten hegt. Hat die als
schwerbehindert anerkannte oder mit dieser gleichgestellte Person keinen Einblick in die entsprechenden Abläufe innerhalb eines Betriebes, genügt zur Ingangsetzung eines rechtlichen Überprüfungsverfahrens möglicher Versäumnisse die Annahme hierüber. Der sich im Unrecht fühlende Jobanwärter oder Beschäftigte muss regelmäßig keine konkreten Anhaltspunkte vorbringen, um die Überzeugungen entsprechen zu beweisen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung unterstrichen und damit die Rechte von (schwer-)behinderten Menschen gegenüber dem Chef gestärkt. Es obliegt sodann dem Beklagten, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu widerlegen. Insbesondere hat er darzulegen, dass es nicht vornehmlich die (Schwer-)Behinderteneigenschaft war, die zu einer ungünstigen Entscheidung oder nachrangingen Berücksichtigung des betroffenen Arbeitnehmers oder Bewerbers geführt hat.
Autor: Dennis Riehle, Sozialberater
Quelle: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.06.2023 (veröffentlicht am 19.09.2023), Az.: 8 AZR 136/22
Dennis Riehle
Psychologischer, Sozial-, Familien-, Integrations- und Ernährungsberater
Grundlagenmedizin (zertifiziert), Digitale Prävention und Gesundheitsförderung (zertifiziert)
Öffentliches, Bürgerliches, Pflege-, Personal- und Sozialrecht (zertifiziert)
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„Ich schätze an IAB besonders die Möglichkeit sich bundesweit mit Experten zu vernetzen dank vieler Online Angebote.“
Mirko Lorenz, Selbständiger Taiji und Qigong Meister. Inhaber und Gründer von Keep Moving dem Training bei Bewegungsstörungen in Berlin
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Diese Fortbildungsseminare waren immer eine leicht zugängliche, stets anregende und unverzichtbare Form, meinen Wissenstand über Bewegungsstörungen zu erweitern. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg mit diesen Seminaren und freue mich schon auf das hoffentlich bald stattfindende nächste Seminar.“
Dr. Luitgard Wiest, München
„Als Betreiberin von „Dystonie Online“, einer selbsthilfegeleiteten Informationsplattform für Dystoniebetroffene, deren Angehörige und Interessierte, nehme ich regelmäßig vor allem an digitalen Formaten teil. Besonders positiv ist, dass es den Veranstaltenden stets gelingt, medizinische Expert:innen und Laien sprachlich-inhaltlich zueinander zu bringen. Bei weitem nicht selbstverständlich. Um so bemerkenswerter. Danke dafür!“
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Brigitte Deimel, ausgebildete Übungsleiterin für Gymnastik und Wirbelsäulenerkrankungen und Dystonie-Erkrankte in Kirchseeon/Buch in Bayern
„Seit über 10 Jahren profitiere ich von den Veranstaltungen, die von IAB organisiert werden. Sie halten mich immer auf dem Laufenden, was es Neues und Aktuelles zum Thema Bewegungsstörungen gibt. Auch die Patienten profitieren davon und sind sehr dankbar dafür. Bitte machen Sie weiter so 👏.“
Karin Wolff, Physiotherapeutin in Hannover
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