1. Die Veranstalter haften nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der von den ReferentInnen vermittelten Lehrinhalte.
2. Sollten Fortbildungskurse durch Krankheit von ReferentInnen, durch Unterbelegung oder durch andere, nicht von den Veranstaltern zu vertretenden Gründe kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht dem zuvor informierten Kursteilnehmer nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren. Weiter gehende Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn dem Kursteilnehmer bereits weitere Kosten, z.B. durch Absage von Patienten, Buchung einer Unterkunft, Anreise o. ä. entstanden sind.
Der Kursteilnehmer haftet für die Zahlungen der Kursgebühr für den Kurs unabhängig von eventuell beantragten Leistungen Dritter (z. B. Arbeitgeber, Arbeitsamt, Bildungsgutschein).
3. Sollte ein Kursteilnehmer seine Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung absagen, so besteht – unabhängig vom Grund seiner Absage – Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr von
100%, wenn er früher als 4 Wochen vor Kursbeginn absagt,
30%, wenn er zwischen 1 und 4 Wochen vor Kursbeginn absagt.
Bei noch kurzfristigerer Absage wird die volle Kursgebühr fällig – und evtl. Übernachtungskosten. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Kursgebühr. Ihnen bleibt überlassen, uns im Einzelfall einen geringeren Schaden als den vorstehenden nachzuweisen oder einen geeigneten Ersatzteilnehmer anzubieten. Stimmt IAB dem Ersatzteilnehmer zu, werden keine Stornokosten erhoben.
Bei mehrteiligen Kursen ist die Absage zu einzelnen Kursteilen nicht möglich! Es wird bei Nichtteilnahme an einzelnen Kursteilen die gesamte Kursgebühr fällig. Rücktrittsmeldungen können nur schriftlich akzeptiert werden.
Die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften gegenüber Verbrauchern (Privatpersonen) und das Muster-Widerrufsformular finden Sie auf unserer Internetseite www.iabnetz.de unter Anmeldung zu IAB-Kursen sowie als Link mit Ihrer Onlineanmeldebestätigung sowie als Anlage bei Ihrer Anmeldebestätigung und Rechnung.
4. Sie haben das außerordentliche Kündigungsrecht („wichtiger Grund“) nach § 626 BGB, wohingegen die Regelungen gemäß § 621 BGB ausgeschlossen werden. Kündigungen müssen stets schriftlich per Einschreiben bei uns eingereicht werden, und zwar innerhalb der gesetzlichen Zweiwochenfrist. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Sie von den zur Kündigung berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten. Mit Ablauf der Frist verfällt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Bitte beachten Sie, dass ein außerordentlicher Grund innerhalb der 14 Tage Frist auch nachgewiesen werden muss.
Der Träger der Weiterbildung ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen. Wird der Vertrag entweder von Teilnehmer- oder Trägerseite ordentlich gekündigt, werden die bis zum Kündigungsdatum angefallenen Unterrichtsstunden abgerechnet und bis dahin vom zu viel gezahlte Beträge werden zurücküberweisen.
5. Im Übrigen gelten folgende Besonderheiten bzgl. der Kündigungsfristen, die der Länge der Ausbildung geschuldet sind:
Für alle Ausbildungen gilt ab einem Monat vor Ausbildungsbeginn: Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten ist eine ordentliche Kündigung erstmals spätestens zum Ablauf von 6 Monaten nach Veranstaltungsbeginn und danach in Intervallen, die jeweils sechs Monate betragen, möglich. Die Frist für die Kündigungserklärung beträgt vier Wochen bis zum Ende des jeweiligen Intervalls.
Bei Stornierung oder Kündigung einer Ausbildung bis einem Monat vor Beginn oder einer Kündigung aus wichtigem Grund müssen Sie 20 % der noch fälligen Ausbildungs- als Stornierungsgebühr zahlen. Hinweis: Etwaige Stornierungskosten werden Ihnen bei späterer Belegung einer Ausbildung innerhalb von 24 Monaten wieder gutgeschrieben!
Bei Stornierung einer Prüfung bis einem Monat vor dem ersten Prüfungsteil fällt eine Stornogebühr von 25 Euro an. Nach diesem Zeitraum fällt die volle Gebühr an.
6. Unterricht, der von Kursteilnehmern durch Krankheit oder aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden kann, wird nicht rückvergütet und auf der Teilnahmebestätigung vermerkt. Versäumter Unterricht kann bei Kapazität kostenfrei zum nächstmöglichen Zeitpunkt und in Absprache mit der pädagogischen Koordination gastgehört werden.
7. Kursteilnehmer können ihre Kursplätze nicht untereinander tauschen. Die Kursplatzvergabe ist allein Sache der Veranstalter und der jeweiligen Kursleitung.
8. Ein Kursplatz gilt im Einvernehmen der Bewerber und der Veranstalter als bestätigt, wenn
a) eine schriftliche, verbindliche Anmeldung vorliegt,
b) die speziellen Teilnahmebedingungen für den Kurs erfüllt sind,
c) dem Bewerber eine schriftliche Kursplatzreservierung der Veranstalter vorliegt.
Sollte eine verbindliche Anmeldung nicht innerhalb von 14 Tagen von den Veranstaltern beantwortet sein, hat sich der Bewerber durch Rückfrage davon Kenntnis zu verschaffen, ob für ihn ein Kursplatz reserviert wurde. Bei Versäumnis dieser Obliegenheit kann er sich nicht darauf berufen, eine Kursplatzreservierung oder Absage nicht erhalten zu haben.
9. Die Kursteilnehmer halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die KursteilnehmerInnen an PatientInnen oder an anderen vornehmen, handeln die KursteilnehmerInnen auf eigene Gefahr und Risiko. Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund– gegen die DozentInnen und die Veranstalter sind, sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen.
Fügen KursteilnehmerInnen Dritten während der Übungen und Demonstrationen Schaden zu, bleiben ihre Haftungen unberührt.
10. Sollten die Veranstalter KursteilnehmerInnen bei der Beschaffung von Übernachtungsmöglichkeiten behilflich sein, haften sie nicht für die Erbringung der Leistungen der jeweiligen Pensionen / Hotels. Eine Haftung für die jeweils preisgünstigste Unterbringung ist ebenfalls ausgeschlossen.
11. Bitte beachten Sie, dass Zahlung nur mit gültiger Einzugsermächtigung möglich ist.
Der Einzug der Anzahlung bzw. der Teilnahme- bzw. Seminargebühr erfolgt einen Monat vor Ausbildungs- bzw. Seminarbeginn.
Der Einzug der Monatsraten erfolgt jeweils zum 2. eines Monats, der der Prüfungsgebühr nach Abschluss der Ausbildung.
Bei der Variante Ratenzahlung ist die erste Anzahlung vier Wochen vor Kursbeginn fällig. Die Raten werden dann entsprechend der Rechnung monatlich von Ihrem Konto eingezogen, sofern Sie uns eine gültige Einzugsermächtigung erteilt haben. In diesem Fall wird ein effektiver Jahreszins von 6 % berechnet. Soweit einzelne Raten nicht eingezogen oder Lastschriften zurückgegeben werden müssen, erheben wir eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 12 Euro pro Lastschrift.
Die Prüfungsgebühr deckt die vorgesehenen Prüfungen innerhalb der regulären Ausbildungen ab. Hinweis: Sie ist 1 Monat nach Ausbildungsende fällig. Die genaue Höhe der Prüfungsgebühren finden Sie bei der jeweiligen Ausbildung.
Über weitere Gebühren wie Prüfungswiederholungen oder Zweitschriften von Zertifikaten informiert Sie unsere Gebührenordnung. Diese können Sie bei uns jederzeit einsehen bzw. anfordern.
12. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.
13. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen insgesamt. In einem solchen Fall haben die Parteien die ungültigen Bestimmungen so umzudeuten und/oder den Vertrag zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck möglichst erreicht wird.
„Ich freue mich sehr über das Buch „Jean-Pierre Bleton: Zervikale Dystonie – Leitfaden für die Physiotherapie“ und bin sehr dankbar, dass ich die fachlich fundierten Übungen nun in meine Therapie integrieren kann. Die zusammengestellten Informationen sind wirklich Gold wert! DANKE!“
K. Gumplmayr, MSc, Biologin aus Österreich
„Besten Dank für Ihre wertvollen Einsätze bei IAB!“
A. Kl., Personalfachkauffrau i. R., Hamburg
„Ich schätze an IAB besonders die Möglichkeit sich bundesweit mit Experten zu vernetzen dank vieler Online Angebote.“
Mirko Lorenz, Selbständiger Taiji und Qigong Meister. Inhaber und Gründer von Keep Moving dem Training bei Bewegungsstörungen in Berlin
„Sowohl privat als auch beruflich habe ich mich schon lange mit dem Thema Bewegung auseinandergesetzt und bin für den professionellen, gemeinsamen Austausch mit den Expert*innen vom IAB dazu dankbar. Ich habe in den Gesprächen immer wieder inspirierende Denkanstöße sowie fundiert-fachliche Einsichten erhalten – diese haben die Entwicklungsphase meines von mir eigens entwickelten Produktes, dem CityCaddy, geprägt und positiv beeinflusst. Mit Markteintritt des CityCaddy – er ist Shopper, Trolley und moderne Gehhilfe in einem – hat sich der gemeinsame Nenner zum IAB noch verstärkt. Eine größtmögliche Mobilität haben wir beide im Fokus, sowohl für ältere als auch für körperlich eingeschränkte Menschen. Ich schätze das breite, interdisziplinäre und dennoch fokussierte Netzwerk vom IAB sehr und würde allen Interessierten und Betroffenen diesen wertvollen Kontakt empfehlen.“
Prof. Elke Jensen, em. Design-Professorin, Gründerin und Geschäftsführerin CityCaddy Hamburg, Deutschland
„Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um noch einmal zum Ausdruck zu bringen, wie sehr ich Ihre online Seminare schätze und möchte mich bei Ihnen für diese kostenfreie Wisssensvermittlung herzlich bedanken.
Für mich ist die Teilnahme an den IAB-Weiterbildungsseminaren immer ein großer Gewinn. Dabei erfahre ich von ausgewählten Experten neue Erkenntnisse über Behandlungsmethoden bei Krankheitsbildern, die auch außerhalb meines Fachbereiches liegen und was ich dann an meine Patienten weitergeben kann.
Diese Fortbildungsseminare waren immer eine leicht zugängliche, stets anregende und unverzichtbare Form, meinen Wissenstand über Bewegungsstörungen zu erweitern. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg mit diesen Seminaren und freue mich schon auf das hoffentlich bald stattfindende nächste Seminar.“
Dr. Luitgard Wiest, München
„Als Betreiberin von „Dystonie Online“, einer selbsthilfegeleiteten Informationsplattform für Dystoniebetroffene, deren Angehörige und Interessierte, nehme ich regelmäßig vor allem an digitalen Formaten teil. Besonders positiv ist, dass es den Veranstaltenden stets gelingt, medizinische Expert:innen und Laien sprachlich-inhaltlich zueinander zu bringen. Bei weitem nicht selbstverständlich. Um so bemerkenswerter. Danke dafür!“
Eileen Lensch (Dystonie Online), Kiel
„Die Vorträge und Beiträge waren für mich sehr bereichernd und bringen mich in Bezug auf meine zervikale Dystonie wieder weiter. Ich bin sehr dankbar, durch meine ständige Suche im Internet auf Ihren Arbeitskreis gestoßen zu sein.“
Brigitte Deimel, ausgebildete Übungsleiterin für Gymnastik und Wirbelsäulenerkrankungen und Dystonie-Erkrankte in Kirchseeon/Buch in Bayern
„Seit über 10 Jahren profitiere ich von den Veranstaltungen, die von IAB organisiert werden. Sie halten mich immer auf dem Laufenden, was es Neues und Aktuelles zum Thema Bewegungsstörungen gibt. Auch die Patienten profitieren davon und sind sehr dankbar dafür. Bitte machen Sie weiter so 👏.“
Karin Wolff, Physiotherapeutin in Hannover
Erzählen Sie doch ein auch wenig von Ihren Erfahrungen mit IAB!