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Europäische Leitlinien 2013 für die gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln

Der Großhandelsvertrieb von Arzneimitteln ist ein wichtiger Bestandteil der Versorgungskette und umfasst viele Wirtschaftsakteure. Die GDP-Leitlinien (Good Distribution Practice) für die „Gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln“ (2013/C 68/01) enthalten Instrumente, um die „Großhändler“ bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen und sollen u.a. verhindern, dass gefälschte Arzneimittel in die legale Lieferkette gelangen.

Folgender optisch abgesetzter Abschnitt stammt aus dem GLOSSAR der offiziellen deutschen Fassung:

Validierung Nachweis, dass jedes Verfahren, jeder Prozess, jeder Ausrüstungsgegenstand, jedes Material, jede Tätigkeit oder jedes System tatsächlich zum Erreichen der erwarteten Ziele führt (Vgl. auch „Qualifizierung“).
(Definiert in EudraLex, Band 4, im Glossar zu den Leitlinien für die gute Herstellungspraxis)

 

Deutsche Fassung:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:068:0001:0014:DE:PDF

Englische Fassung:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:068:0001:0014:EN:PDF

Quelle:
Europäische Union: Gute Vertriebspraxis